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Abbildung: „Frontal21-Autor gewinnt Rechtsstreit gegen SPIEGEL“ heißt es auf der Webseite des ZDF. Ein SPIEGEL-Blog-Beitrag, der angeblich von der Rechtsabteilung des SPIEGEL verfasst worden sein soll (Zweifel sind angebracht ...) zeigte sich hingegen „zuversichtlich, dass der BGH sich der Sache annehmen wird“. Nun kann sich der BGH der Sache nur deshalb annehmen, weil die Seite des Frontal21-Autors einer nun schon 2. Fristverlängerung zugestimmt hat. Ohne diese freundliche Geste der Spengemann-Seite wäre die angestrebte BGH-Revision schon jetzt gescheitert. |